Tausende neue Wohnungen auf Dächern möglich

Wohnungen auf Dächern

Durch die Aufstockung bestehender Dächer in Deutschland könnten Tausende neuer Wohnungen geschaffen werden, und dieses Potenzial nimmt zu, wie jüngste Untersuchungen zeigen. Außerdem wäre die Nachverdichtung bestehender Gebäude umweltfreundlicher als die Erschließung neuer Flächen für den Bau.

Im Rhein-Main-Gebiet könnten durch die Aufstockung bestehender Gebäude bis zu 250.000 zusätzliche Wohnungen entstehen, erklärte Christian Streim, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Hessen, am 8. Februar in Frankfurt am Main. Damit würden neue Wohnungen geschaffen, ohne dass der Flächenverbrauch und die Kosten für die Errichtung neuer Baugebiete mit den deutschen Klimaschutzzielen unvereinbar wären.

Professor Karsten Tichelmann von der Technischen Universität (TU) Darmstadt habe die wissenschaftlichen Daten geliefert, die die Grundlage für die Schätzungen bildeten, so der Verbandschef. Diese Daten zeigten, dass das Potenzial für neuen Wohnraum ohne Flächenverbrauch, Versiegelung und Bebauung in Hessen gestiegen sei, während die Nachfrage nach Wohnraum gewachsen sei. Es sei an der Zeit, dieses brachliegende Potenzial zu nutzen, um mehr Wohnraum zu schaffen, erklärte der Leiter.

Für private Bauherren ist der Anbau eines zweiten Stockwerks an ihr bestehendes Haus eine attraktive Alternative zum Bau eines völlig neuen Hauses. Dadurch werden weniger der knappen und teuren Baumaterialien benötigt, und der Energiebedarf des Gebäudes wird gesenkt. Um dieses Potenzial in Hessen und möglicherweise auch in Deutschland weiter auszubauen, könnten die folgenden Schritte ein gutes Modell sein:

Sobald alle Antragsunterlagen vorliegen, hat das Leitungsgremium eine zweimonatige Frist, um eine Entscheidung zu treffen. Verstreicht diese Frist ohne Antwort, gilt der Antrag als angenommen, ohne dass eine förmliche Entscheidung getroffen wird.Eine zentrale Anlaufstelle steht denjenigen zur Verfügung, die Unterstützung bei den technischen und rechtlichen Einzelheiten ihres Bauantrags benötigen.

Dachgeschossausbauten sind nicht genehmigungspflichtig.

Weder für Anbauten noch für Dachgeschossausbauten wird eine Stellplatzgebühr erhoben.

In Gemeinden mit Wohnungsknappheit wurde ein Subventionstopf eingerichtet, um Anbauten und Dachgeschossausbauten zu finanzieren.

Mietpreisregulierende und kündigungsbeschränkende Vorschriften gelten dauerhaft nicht mehr für neuen Wohnraum, der durch Anbauten und Dachausbauten geschaffen wurde.

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